Nachbarn

Ihr Ansprechpartner für Nachbarrecht in Ochsenfurt

Das Nachbarrecht regelt typische Konflikte zwischen Grundstücksnachbarn und Eigentümern. In Bayern gehören dazu unter anderem Fragen zu Fenstern, Balkonen, Kommunmauern, Überbau durch Wärmedämmung, Hammerschlags- und Leiterrecht, Grenzabständen von Pflanzen sowie die Verjährung nachbarrechtlicher Ansprüche.

Rechtsanwalt Martin Schubert berät Sie in Ochsenfurt im Nachbarrecht.

Was umfasst das Nachbarrecht?

Im Nachbarrecht beraten wir insbesondere zu:

Grenzabständen von Pflanzen

Bäumen, Hecken und sonstigem Bewuchs an der Grundstücksgrenze

Fenstern, Balkonen und ähnlichen Anlagen

Erhöhung einer Kommunmauer

Überbau durch Wärmedämmung

Hammerschlags- und Leiterrecht

Störungen im nachbarschaftlichen Verhältnis

Prüfung und Durchsetzung nachbarrechtlicher Ansprüche

außergerichtlicher Klärung und gerichtlicher Vertretung

Die bayerischen Vorschriften zum Nachbarrecht finden sich im Siebten Abschnitt des AGBGB, Art. 43 bis 54. Dort sind die wichtigsten typischen Streitfelder bereits systematisch aufgeführt. 

Warum zu Rechtsanwalt Martin Schubert in Ochsenfurt?

Nachbarrecht ist sein Interessenschwerpunkt, er hat aus zahlreichen Fallkonstellationen die Erfahrung und das Fingerspitzengefühl, dass es für diese Fälle braucht.

Typische Themen im Nachbarrecht

Im Nachbarrecht beraten wir insbesondere zu:

Grenzabstand von Pflanzen

Bäume und Hecken an der Grundstücksgrenze

Lärm und sonstige Störungen

Fenster und Balkone

Überbau

Wärmedämmung

Hammerschlags- und Leiterrecht

Verjährung von Ansprüchen

Abwehr und Durchsetzung nachbarrechtlicher Forderungen

Beratung im Nachbarrecht anfragen

Sie haben Streit mit dem Nachbarn wegen Pflanzen, Grenzabständen, Lärm, Überbau oder der Nutzung des Grundstücks? Dann nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Martin Schubert in Ochsenfurt auf. Eine frühe rechtliche Prüfung hilft oft, unnötige Eskalationen zu vermeiden und die eigene Position sauber zu klären. 

Wir bieten eine Erstberatung, außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Vertretung an.

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